AGB

Geschäftsbedingungen
vom Hotel Kronprinz Schwäbisch Hall

Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe
im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugestellt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendung.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises.
5. a) Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b)  Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
c)  Bitte beachten Sie folgende Stornofristen: Kostenfrei bis 3 Tage vor Anreise. Ab 3 Tage vor Anreise 80% der gebuchten Leistungen.
6. An- und Abreise
a) Bezug- und Rückgabe der Hotelzimmer ohne anders lautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich, hat die Zimmerzurücknahme (Check-out-time) bis 11.00 Uhr es Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 22.00 Uhr am Vortage der Abreise mitzuteilen.
b) Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
7. Sonstiges
Sollte einer diese Paragraphen seine Rechtsgültigkeit verlieren, verhindert dies nicht die Rechtsgültigkeit der anderen Paragraphen.
8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Schwäbisch Hall.